Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte
13.09.2021 - Da der Schulbetrieb noch immer unter Pandemiebedingungen stattfindet, möchten wir Sie hier auf das Wichtigste hinweisen. Grundlage dafür ist die aktuelle Corona-Verordnung Schule:
https://km-bw.de/,Lde/startseite/sonderseiten/corona-verordnung-schule
- Mit dem Beginn des neuen Schuljahres entfallen sämtliche inzidenzabhängigen Einschränkungen. Das bedeutet zum Beispiel: es gibt keine Regel mehr, dass beim Überschreiten eines bestimmten
Inzidenzwertes in den Wechsel- oder Fernunterricht überzugehen ist (Stand 27.08.2021).
- In der Schule sowie in den Betreuungsangeboten besteht die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske für alle Klassenstufen (Kl. 1-10). Ausgenommen sind die Pausenzeiten im Freien, die
Nahrungsaufnahme sowie der Sportunterricht.
- Grundsätzlich besteht wieder Präsenzpflicht. Schülerinnen und Schüler können von der Schule auf Antrag von dieser Pflicht befreit werden. Voraussetzung dafür ist eine ärztliche Bescheinigung,
die glaubhaft macht, dass im Falle einer COVID-19-Erkrankung mit einem besonders schweren Krankheitsverlauf für die Schülerin oder den Schüler oder für eine mit ihr oder ihm in häuslicher
Gemeinschaft lebenden Person zu rechnen ist. Wir bitten Sie ggf. die ärztliche Bescheinigung und Ihre Erklärung innerhalb der ersten Schulwoche beim Sekretariat abzugeben.
- Alle Schülerinnen und Schüler werden auch in diesem Schuljahr 2x pro Woche in der Schule getestet (weitere Informationen zur Testung können Sie dem §3 der Corona- VO Schule entnehmen).
- Im Falle einer auf das Corona-Virus positiv getesteten Person folgt nicht automatisch eine Absonderungspflicht für „enge Kontaktpersonen“ (also nicht sofort eine Quarantäne für die ganze
Klasse).
- Die Klassenzimmer werden regelmäßig gelüftet und in allen Klassenzimmern werden Co2-Sensoren unser Lüftungskonzept unterstützen.
Mit freundlichen Grüßen
Schulleitung Christian Moser und Britta Schubert (Schulleitung)